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Über uns

JElavic & GRÜbler

JEGRU

Für die Ausübung des Inkassogewerbes bedarf es in Österreich eines Befähigungsnachweises.

Nach § 94 Z 36 GEWO 1994 erfüllen wir diese Voraussetzung und treten

als offiziell anerkanntes Inkassoinstitut auf. Dabei halten wir die jeweils aktuell

geltenden Gesetze und Standesregeln ein.

 

Unsere Erfahrungen basieren auf einem jahrelangen arbeitsreichen Fundament.

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Nutzen Sie unser Team aus Experten, um Zahlungsausfälle rasch einzuholen:

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§ Recht: Mahn- und Exekutionswesen, Verträge und juristisches Fachwissen

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§ Mahnwesen: Beratung, Mahnungen

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§ Rechnungswesen: Buchhaltung, Zahlungsverzögerungen, Zahlungsausfälle, Spesen

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Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns.

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