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Allgemeine Inkassobedingungen

 

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Inkassobedingungen (=Allgemeine Geschäftsbedingungen), in weiterer Folge AGB genannt, gelten für Geschäfte und Verträge zwischen der Jegru OG in weiterer Folge JEGRU genannt, und Unternehmen (in weiterer Folge Auftraggeber).

Grundlage für jegliches Tätigwerden von JEGRU sind diese AGB.

 

Änderungen der AGB von JEGRU werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen schriftlich seinen Widerspruch erklärt.

 

Es gelten keine Zusatz- und/oder Sondervereinbarungen. Alle Formen von Sonder- und/oder Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abweichen von der Schriftformerfordernis.

 

Seitens JEGRU wird allenfalls bestehenden rechtsgestaltenden Elementen wie AGB oder Vertragsklauseln vom Auftraggeber ausdrücklich widersprochen.

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Vertrag

Nach   Zusendung des Inkassoauftrages (Rechnung, Bild oder ähnliches) vom Auftraggeber an JEGRU, kommt zwischen JEGRU und dem Auftraggeber der Vertrag, nach schriftlicher Zusage durch JEGRU, zum Abschluss.

 

Ein Inkassoauftrag läuft vom Tag der Annahme durch JEGRU bis zum vollen Inkasso der Forderung samt Kosten und Auslagen oder der endgültigen Verjährung der Forderung.

 

Bei Uneinbringlichkeit ist JEGRU berechtigt, den Vertrag einseitig aufzulösen. Es besteht für JEGRU keine Verpflichtung zur Annahme von Aufträgen.

 

Bei Auftragserteilung und Auftragsannahme verpflichtet sich der Auftraggeber alle Unterlagen wie Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen, Reklamationen oder Mahnungen an JEGRU zu übermitteln. Die Richtigkeit und Rechtsmäßigkeit aller vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen sind vom Auftraggeber zu prüfen. Ebenso haftet der Auftraggeber für alle Schäden, welche durch mangelhafte, unrichtige, verspätete oder unterlassene Mitwirkung entstehen. Wenn seitens Dritter gegen JEGRU wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen oder Leistungen ein Anspruch gestellt wird, so wird JEGRU vom Auftraggeber schad- und klaglos gehalten und bei der Abwehr jeglicher allfälliger Ansprüche Dritter unterstützt.

 

Sämtliche Kommunikation zwischen JEGRU und dem Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen.

 

3. Leistung

Der Auftraggeber erteilt JEGRU einen Auftrag zur Betreibung fälliger, unstrittiger Forderungen gegen Dritte (in weiterer Folge Schuldner). Bei Übernahme der Eintreibung durch JEGRU, wird JEGRU im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers tätig.

Sollte sich während aufrechtem Auftrag der Schuldner mit dem Auftraggeber in Kontakt setzen oder die Schuld begleichen, so verpflichtet sich der Auftraggeber JEGRU darüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis  zu setzen.

JEGRU ist berechtigt mit dem Schuldner Zahlungsvereinbarungen zu vereinbaren, dazu ist keine gesonderte Einwilligung des Auftraggebers notwendig, es reichen diese AGB dafür aus.

Der Auftraggeber trifft keine Vereinbarungen mit dem Schuldner.

Sämtliche Kommunikation mit dem Schuldner erfolgt ausschließlich über JEGRU.

Im Falle der gerichtlichen Geltendmachung der Forderung, wird der Auftraggeber die Gebühren aus dem Titel des Schadenersatzes gegenüber dem Schuldner geltend machen.

 

4. Preise

Es gibt keinen Mitgliedsbeitrag für den Auftraggeber.

Wenn JEGRU eine Forderung für den Auftraggeber erfolgreich eintreibt, behält sich JEGRU die dem Auftraggeber gegenüber dem Schuldner zustehenden Verzugszinsen als Entgelt ein.

Wenn vom Schuldner Zahlungen bei JEGRU eingehen, werden zuerst die Kosten (Kosten, Mahnspesen und Zinsen) von JEGRU davon verrechnet, der dem Auftraggeber zustehende Betrag wird danach auf Kapital angerechnet. Wenn ein Auftrag gerichtlich geltend gemacht und erfolgreich eingeklagt wird, so steht JEGRU eine Erfolgsprovision in Höhe von 30% ausgehend vom Klagsbetrag zu.

 

5. Haftung

Alle Schadenersatzansprüche (auch Regeressansprüche) des Auftraggebers gegen JEGRU sind ausgeschlossen, außer es hat sich um Vorsatz seitens JEGRU gehandelt. Der Vorsatz ist vom Auftraggeber zu beweisen. JEGRU garantiert keine Einbringlichmachung von Forderungen und ist dafür nicht haftbar. Verjährungsfristen werden von JEGRU nicht überwacht, für die Einhaltung von Verjährungsfristen ist der Auftraggeber zuständig.

 

Wenn der Auftraggeber grundlos von einem Auftrag zurücktreten möchte, muss er dies per Einschreiben an JEGRU mitteilen. Laufende Aufträge können abgebrochen werden, jedoch müssen alle bis dahin entstandenen Kosten vom Auftraggeber an JEGRU erstattet werden.

 

6. Schlussbestimmungen

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen JEGRU und dem Auftraggeber ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Als Gerichtsstand gilt das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz von JEGRU.

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