JEGRU · Inkasso in Österreich
Offene Forderungen in der Immobilienverwaltung? JEGRU unterstützt Immobilienverwaltungen und selbstständige Verwalter in Österreich bei fälligen und unstrittigen Forderungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Für professionelle Immobilienverwaltungen
Die Seite richtet sich an Unternehmen und selbstständige Verwalter als Gläubiger. Die zahlungspflichtige Person kann eine Privatperson oder ein Unternehmen sein. Bearbeitet werden fällige und unstrittige Forderungen.
Wann eine Anfrage passt
- 01Sie handeln als Immobilienverwaltungsunternehmen oder selbstständig.
- 02Die Forderung ist fällig und unstrittig.
- 03Der Bezug zu Ihrer Verwaltungstätigkeit ist klar beschreibbar.
So läuft Ihre Anfrage ab
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01Anfrage einreichen
Sie schildern kurz, welche Forderung aus Ihrer Verwaltungstätigkeit offen ist. -
02Unterlagen gezielt übermitteln
Nach unserer Rückmeldung senden Sie nur die Unterlagen, die für Ihren konkreten Fall benötigt werden. -
03Prüfen und abstimmen
JEGRU prüft die Angaben auf Vollständigkeit und stimmt den ersten Bearbeitungsschritt mit Ihnen ab. -
04Kontakt und weitere Bearbeitung
Über wesentliche weitere Schritte bleiben Sie informiert. -
05Abschluss
Sobald der Forderungsbetrag bei JEGRU einlangt, wird der Fall abgeschlossen.
Was Sie für die erste Anfrage benötigen
Für den Start genügen Ihre Kontaktdaten und eine kurze Schilderung des konkreten Falls. Bitte senden Sie zunächst keine Unterlagen mit. Nach der ersten Rückmeldung teilt JEGRU Ihnen mit, welche Angaben und Unterlagen benötigt werden.
Häufige Fragen
Kann die zahlungspflichtige Person privat sein?
Ja. Entscheidend ist, dass Sie als Gläubiger Unternehmen oder selbstständig handeln. Die zahlungspflichtige Person kann privat oder geschäftlich handeln.
Für welche Fälle eignet sich die Seite?
Für fällige und unstrittige Forderungen, die im Zusammenhang mit Ihrer laufenden Immobilienverwaltung stehen.
Was unterscheidet diese Seite von „Inkasso für Vermieter“?
Diese Seite richtet sich an professionelle Immobilienverwaltungen. Die Vermieter-Seite ist für Forderungen aus eigener gewerblicher oder selbstständiger Vermietung gedacht.
Gilt diese Seite auch außerhalb Österreichs?
Nein. Diese Seite bezieht sich auf Fälle in Österreich.
Ratschlag aus der Praxis
Ratschlag: Inkasso für Immobilienverwalter
In der Immobilienverwaltung laufen Rückfragen, Objektbetreuung und offene Forderungen oft parallel. Inkasso für Immobilienverwalter in Österreich mit JEGRU schafft einen klaren Kontaktweg für fällige, unstrittige Forderungen, damit die Verwaltung im Tagesgeschäft übersichtlich bleibt.
Unverbindliche Erstanfrage
Offene Forderung unverbindlich anfragen
Nutzen Sie das Kontaktformular auf der Hauptseite. Für den ersten Kontakt reicht eine kurze Schilderung Ihres Falls.