Inkasso für Handwerker in Österreich

JEGRU · Inkasso in Österreich

Offene Rechnungen aus Handwerkerleistungen? JEGRU unterstützt Unternehmen und Selbstständige in Österreich bei fälligen, unstrittigen Forderungen aus Handwerkerleistungen. Der zahlungspflichtige Kunde kann eine Privatperson oder ein Unternehmen sein.

Für Handwerksbetriebe mit offenen Rechnungen

Diese Seite richtet sich an Handwerksbetriebe und selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker in Österreich – etwa aus Installation, Elektrotechnik, Malerei, Tischlerei, Bodenlegung, Dachdeckerei, Montage oder Sanierung. Entscheidend ist: Sie treten als Unternehmen oder selbstständig auf. Bearbeitet werden fällige und unstrittige Forderungen.

Unverbindlich anfragen

Wann eine Anfrage passt

  • 01Eine Rechnung mit nachvollziehbarer Leistungsbeschreibung und Fälligkeit.
  • 02Auftrag, Angebot, Bestätigung oder sonstige Unterlagen zur Vereinbarung.
  • 03Soweit vorhanden: Arbeitsberichte, Abnahmeprotokolle, Lieferscheine, Fotos oder Schriftverkehr.

So läuft Ihre Anfrage ab

  1. 01
    Anfrage einreichen
    Sie schildern kurz die offene Rechnung aus Handwerk, Montage, Reparatur oder Sanierung.
  2. 02
    Unterlagen gezielt übermitteln
    Nach unserer Rückmeldung senden Sie nur die Unterlagen, die für Ihren konkreten Fall benötigt werden.
  3. 03
    Prüfen und abstimmen
    JEGRU prüft die Angaben auf Vollständigkeit und stimmt den ersten Bearbeitungsschritt mit Ihnen ab.
  4. 04
    Kontakt und weitere Bearbeitung
    Über wesentliche weitere Schritte bleiben Sie informiert.
  5. 05
    Abschluss
    Sobald der Forderungsbetrag bei JEGRU einlangt, wird der Fall abgeschlossen.

Was Sie für die erste Anfrage benötigen

Für den Start genügen Ihre Kontaktdaten und eine kurze Schilderung der offenen Handwerkerrechnung. Bitte senden Sie zunächst keine Unterlagen mit. Nach der ersten Rückmeldung teilt JEGRU Ihnen mit, welche Angaben und Unterlagen für Ihren konkreten Fall benötigt werden.

Ratschlag aus der Praxis

Ratschlag für Handwerksbetriebe

Halten Sie Angebote, Nachträge, Regiestunden und die Fertigstellung einer Leistung möglichst nachvollziehbar fest. So sind offene Rechnungen aus Handwerk, Montage oder Sanierung klar dokumentiert. Wenn eine Rechnung fällig und unstrittig ist, sollten Sie offene Beträge nicht unnötig anwachsen lassen, sondern den Fall frühzeitig einordnen lassen.

Häufige Fragen

Kann ich Inkasso beauftragen, wenn mein Kunde eine Privatperson ist?

Ja. Voraussetzung ist, dass Sie selbst als Unternehmen oder selbstständig tätig sind, der Fall Österreich betrifft und die Forderung fällig sowie unstrittig ist.

Welche Unterlagen sind bei Handwerkerrechnungen sinnvoll?

Hilfreich sind die Rechnung, der Auftrag oder das Angebot sowie Unterlagen zur erbrachten Leistung – zum Beispiel Arbeitsberichte, Abnahmeprotokolle, Lieferscheine oder der bisherige Schriftverkehr.

Geht es auch um Teil- oder Schlussrechnungen?

Ja, sofern die jeweilige Teil- oder Schlussrechnung fällig und unstrittig ist und sich Auftrag sowie Leistung nachvollziehbar dokumentieren lassen.

Was ist, wenn der Kunde die Rechnung bestreitet?

Bei einer bestrittenen Forderung passt dieser Ablauf nicht. Legen Sie die Informationen offen vor, damit die Situation richtig eingeordnet werden kann.

Unverbindliche Erstanfrage

Offene Forderung unverbindlich anfragen

Nutzen Sie das Kontaktformular auf der Hauptseite. Für den ersten Kontakt reicht eine kurze Schilderung Ihres Falls.

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