Inkasso für Bauunternehmen in Österreich

JEGRU · Inkasso in Österreich

Offene Rechnungen aus Bauprojekten? JEGRU unterstützt Bauunternehmen und selbstständige Baubetriebe in Österreich bei fälligen, unstrittigen Forderungen. Der zahlungspflichtige Kunde kann eine Privatperson, ein Unternehmen oder ein gewerblicher Auftraggeber sein.

Für Bauunternehmen, Ausbau- und Sanierungsbetriebe

Diese Seite richtet sich an Bauunternehmen, Baumeister, Generalunternehmer sowie Betriebe aus Ausbau, Sanierung und Renovierung in Österreich. Geeignet sind Fälle, bei denen Sie als Unternehmen oder selbstständig tätig sind und eine nachvollziehbar dokumentierte Rechnung offen ist. Bearbeitet werden fällige und unstrittige Forderungen.

Unverbindlich anfragen

Wann eine Anfrage passt

  • 01Eine fällige Teil-, Abschlags- oder Schlussrechnung mit klarer Leistungsbeschreibung.
  • 02Auftrag, Angebot, Leistungsverzeichnis, Bestellung oder dokumentierte Nachträge.
  • 03Soweit vorhanden: Aufmaß, Bautagesberichte, Abnahmeunterlagen, Lieferscheine oder Schriftverkehr.

So läuft Ihre Anfrage ab

  1. 01
    Anfrage einreichen
    Sie schildern kurz, welche Teil-, Abschlags- oder Schlussrechnung aus einem Bauprojekt offen ist.
  2. 02
    Unterlagen gezielt übermitteln
    Nach unserer Rückmeldung senden Sie nur die Unterlagen, die für Ihren konkreten Fall benötigt werden.
  3. 03
    Prüfen und abstimmen
    JEGRU prüft die Angaben auf Vollständigkeit und stimmt den ersten Bearbeitungsschritt mit Ihnen ab.
  4. 04
    Kontakt und weitere Bearbeitung
    Über wesentliche weitere Schritte bleiben Sie informiert.
  5. 05
    Abschluss
    Sobald der Forderungsbetrag bei JEGRU einlangt, wird der Fall abgeschlossen.

Was Sie für die erste Anfrage benötigen

Für den Start genügen Ihre Kontaktdaten und eine kurze Schilderung der offenen Baurechnung. Bitte senden Sie zunächst keine Unterlagen mit. Nach der ersten Rückmeldung teilt JEGRU Ihnen mit, welche Angaben und Unterlagen für Ihren konkreten Fall benötigt werden.

Ratschlag aus der Praxis

Ratschlag für Bauunternehmen

Dokumentieren Sie Leistungsumfang, Nachträge, Aufmaß und Fertigstellung eines Bauabschnitts möglichst laufend. Gerade bei Bau- und Sanierungsprojekten schafft eine saubere Zuordnung von Auftrag, Leistung und Rechnung Klarheit. Bei fälligen, unstrittigen Rechnungen lohnt es sich, nicht erst zu handeln, wenn mehrere offene Teilbeträge zusammenkommen.

Häufige Fragen

Können Bauunternehmen auch bei Privatkunden Inkasso beauftragen?

Ja. Sie müssen selbst als Unternehmen oder selbstständig tätig sein. Der zahlungspflichtige Kunde kann eine Privatperson oder ein Unternehmen sein, sofern der Fall Österreich betrifft und die Forderung fällig sowie unstrittig ist.

Sind Teil-, Abschlags- und Schlussrechnungen möglich?

Ja, wenn die jeweilige Rechnung fällig und unstrittig ist und sich Leistung, Auftrag und Rechnung nachvollziehbar zuordnen lassen.

Welche Unterlagen sind bei einer offenen Baurechnung wichtig?

Sinnvoll sind die Rechnung, Auftrag oder Angebot, ein Leistungsverzeichnis sowie – soweit vorhanden – Aufmaß, Bautagesberichte, Abnahmeunterlagen, Nachträge und Schriftverkehr.

Was gilt, wenn der Kunde Mängel oder die Höhe der Rechnung beanstandet?

Wenn die Forderung bestritten wird, ist sie nicht der passende Fall für diesen Ablauf. Geben Sie die vorhandenen Informationen offen weiter, damit der Vorgang richtig eingeordnet werden kann.

Unverbindliche Erstanfrage

Offene Forderung unverbindlich anfragen

Nutzen Sie das Kontaktformular auf der Hauptseite. Für den ersten Kontakt reicht eine kurze Schilderung Ihres Falls.

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